Ministerialentwurf zur Reform von Zivildienst, Vereins‑, Stiftungs‑ und Luftfahrtsicherheitsrecht
Ministerialentwurf vom 01.11.2010Zusammenfassung
Der Entwurf ändert vier Gesetze: Er streicht § 7a im Zivildienst, passt das Vereinsgesetz für digitale Änderungen im Vereinsregister an, führt bei Stiftungen und Fonds Prüferpflichten ein und erlässt ein neues Luftfahrtsicherheitsgesetz mit privatem Sicherheitsentgelt.Bundesministerium für Inneres11/2/2010XXIV
Zivildienst
Schwerpunkte
- Der Entwurf streicht § 7a des Zivildienstgesetzes, reduziert das Zivildienstgeld bei bestimmten Einrichtungen und erweitert die Befreiungen von e‑Card‑Gebühren.
- Im Vereinsgesetz wird ein neuer Absatz eingefügt, der es ermöglicht, Änderungen im ZVR mittels Bürgerkarte durch vom Verein benannte Vertreter vorzunehmen.
- Für Stiftungen und Fonds mit mehr als einer Million Euro Vermögen wird die Pflicht eingeführt, einen beeideten Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater als Abschlussprüfer zu bestellen.
- Das neue Luftfahrtsicherheitsgesetz legt ein nationales Sicherheitsprogramm fest, überträgt die Pflicht zur Passagierdurchsuchung auf alle Zivilflugplätze mit mehr als 100 000 Passagieren pro Jahr und führt ein privatrechtlich bestimmtes Sicherheitsentgelt ein.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.