Reform des AlVG & SUG: Aktivierungsgeld, längere Reha‑Bezugsdauer & Anpassungen bei Altersteilzeit
Ministerialentwurf vom 01.11.2010Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Sonderunterstützungsgesetz: Er führt ein Aktivierungsgeld ein, verlängert die Arbeitslosengeldbezugsdauer nach Rehabilitation, passt Altersteilzeit‑ und Sonderunterstützungsregeln an und sieht finanzielle Einsparungen von rund 56 Mio € pro Jahr vor.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/2/2010XXIV
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
- Ein neues Aktivierungsgeld wird als achte Geldleistung in das AlVG aufgenommen. Es wird für ein Jahr in Höhe des Arbeitslosengeldes plus Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.
- Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld wird nach einer beruflichen Reha‑Maßnahme auf bis zu 78 Wochen verlängert, wenn die Maßnahme nach dem 31. Dezember 2010 begonnen hat.
- Bei der Altersteilzeit wird das Zugangsalter für Frauen auf 53 Jahre und für Männer auf 58 Jahre festgelegt; der Kostenanteil des Arbeitgebers bei Blockzeit wird von 55 % auf 50 % reduziert.
- Das Sonderunterstützungsgesetz wird dahingehend geändert, dass das Mindestalter für den Anspruch von 51 Jahren auf 52 Jahre angehoben wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.