Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz: Erweiterte Förderungen, veränderte Kündigungsregeln und neue Behindertenvertretungen
Ministerialentwurf vom 01.11.2010Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert den Kreis begünstigter Behinderter, führt neue Unterstützungsleistungen ein, passt die Ausgleichstaxe an und schafft betriebliche Behindertenvertretungen; gleichzeitig wird der besondere Kündigungsschutz für neu eingestellte Behinderte von 2011‑2013 ausgesetzt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/2/2010XXIV
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
- Der Begriff "begünstigte Behinderte" wird auf österreichische Staatsbürger mit mindestens 50 % Behinderung sowie auf EWR‑Staatsbürger, Flüchtlinge und Inhaber von Daueraufenthalts‑Titeln ausgeweitet.
- Personen, die sich in Ausbildung befinden, über 65 Jahre alt sind oder wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit Pension beziehen, gelten nicht mehr als begünstigte Behinderte.
- Die Kosten für Arbeitsassistenz, Berufsausbildungsassistenz, Job‑Coaching und persönliche Assistenz am Arbeitsplatz werden künftig vom Ausgleichstaxfonds übernommen.
- Behinderte, die ein Unternehmen gründen wollen, erhalten eine Pauschalabgeltung für behinderungsbedingte Mehrkosten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.