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Reduktion der Garantierahmen und EU‑Konformität im Garantiegesetz
Ministerialentwurf vom 02.11.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf senkt die Haftungsrahmen des Garantiegesetzes und passt die Entgeltbestimmung an EU‑Beihilfenrecht an; die Änderungen gelten ab 1. Januar 2011.
Bundesministerium für Finanzen11/3/2010XXIV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Der Höchstbetrag, bis zu dem der Bund Garantien übernehmen kann (Haftungsrahmen), wird von 1,5 Mrd. € auf 1 Mrd. € reduziert.
  • Der Gesamthaftungsrahmen für alle Garantien wird von 3 725 Mio. € auf 2 175 Mio. € gesenkt.
  • Das Entgelt für die Übernahme von Bundesgarantien wird künftig nach den EU‑Beihilfenvorschriften berechnet.
  • Der Haftungsrahmen in § 11 Abs. 2 wird analog zu § 1 Abs. 2 von 1,5 Mrd. € auf 1 Mrd. € reduziert.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2011 (981 d.B.)
einfache Mehrheit XXIV 20.12.2010
Gesetz
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Vizekanzler
Bundesminister für Finanzen
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