Zusammenfassung
Der Entwurf senkt die Haftungsrahmen des Garantiegesetzes und passt die Entgeltbestimmung an EU‑Beihilfenrecht an; die Änderungen gelten ab 1. Januar 2011.Bundesministerium für Finanzen11/3/2010XXIV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Der Höchstbetrag, bis zu dem der Bund Garantien übernehmen kann (Haftungsrahmen), wird von 1,5 Mrd. € auf 1 Mrd. € reduziert.
- Der Gesamthaftungsrahmen für alle Garantien wird von 3 725 Mio. € auf 2 175 Mio. € gesenkt.
- Das Entgelt für die Übernahme von Bundesgarantien wird künftig nach den EU‑Beihilfenvorschriften berechnet.
- Der Haftungsrahmen in § 11 Abs. 2 wird analog zu § 1 Abs. 2 von 1,5 Mrd. € auf 1 Mrd. € reduziert.
Dokumente (PDFs)
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