Einführung eines Konsolidierungsfaktors für neue Emissionshandels‑Teilnehmer
Ministerialentwurf vom 02.11.2010Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Emissionszertifikategesetz um die Möglichkeit, ab 1. Januar 2011 einen Konsolidierungsfaktor von bis zu 0,5 bei der Zuteilung von Emissionszertifikaten für neue Marktteilnehmer anzuwenden, sofern budgetäre Mittel vorhanden sind.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/3/2010XXIV
Umwelt
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2011
- Ein neuer Konsolidierungsfaktor von bis zu 0,5 kann bei der Berechnung der Zuteilungsmenge für neue Marktteilnehmer angewendet werden.
- Der Faktor gilt nur für Anträge, die nach dem 31. Dezember 2010 beim zuständigen Ministerium eingehen.
- Die Anwendung des Faktors ist abhängig von den verfügbaren budgetären Mitteln im jeweiligen Bundesfinanzgesetz.
- Ziel der Regelung ist die Begrenzung des finanziellen Risikos, wenn die feste Reserve von 1 % der Gesamtzuteilungsmenge erschöpft ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.