Personalüberlassung von Allentsteig‑Forst und Obertraun‑Seilbahn an externe Träger
Ministerialentwurf vom 09.11.2010Zusammenfassung
Der Entwurf richtet ein neues Amt ein, das das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig bzw. der Heeresgebäudeverwaltung Obertraun übernimmt. Die Beamten behalten ihre Rechte, während die Kosten vom Verteidigungsministerium getragen und über Refundierungen teilweise an die Empfängerorganisationen zurückgezahlt werden.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport11/10/2010XXIV
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Ein neues Amt wird geschaffen, das dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachgeordnet ist und das bisherige Personal übernimmt.
- Alle Beamten, die vor der Einrichtung des Amtes im Planstellenbereich des Ministeriums beschäftigt waren, werden automatisch in das neue Amt überführt, ohne dass ihre Rechte und Ansprüche verloren gehen.
- Das Ministerium übernimmt weiterhin Gehalt, Zulagen und Sonderzahlungen; die empfangende Organisation (Österreichische Bundesforste bzw. private Seilbahnbetreiber) erstattet nur Nebenkosten für Mehrleistungen.
- Vertragsbedienstete, die bereits vor der Übertragung bei einer Planstelle des Ministeriums beschäftigt waren, werden in ein Arbeitsverhältnis mit der neuen Organisation überführt, behalten aber alle arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen.
Dokumente (PDFs)
Bundesgesetz, mit dem das Personal der Heeresgebäudeverwaltung Obertraun der Seilbahn Obertraun überlassen wird - Materialien
Bundesgesetz, mit dem das Personal der Heeresgebäudeverwaltung Obertraun der Seilbahn Obertraun überlassen wird
Bundesgesetz, mit dem das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig der xxx überlassen wird - Materialien
Bundesgesetz, mit dem das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig der xxx überlassen wird
Begleitschreiben
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