Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 und unbefristete Einrichtung des Umweltsenats
Ministerialentwurf vom 11.02.2009Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das UVP‑Gesetz, das Bundes‑Verfassungsgesetz und das Umweltsenat‑Gesetz, um EU‑Umweltvorgaben zu erfüllen, den Geltungsbereich zu erweitern und die Zuständigkeiten zu präzisieren.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/12/2009XXIV
Umwelt
Schwerpunkte
- Die Zuständigkeit für die Überwachung von Vorhaben und die Erlassung von Verordnungen wird auf die zuständige Behörde aus § 2 Abs. 1 Z 2 erweitert.
- Der Verweis auf § 21 wird durch den Verweis auf § 22 ersetzt, um die Nummerierung der Paragraphen anzupassen.
- Ein neuer Hinweis wird eingefügt, dass Angaben zu bereits durchgeführten Strategischen Umweltprüfungen (SUP) im UVP‑Verfahren berücksichtigt werden können.
- Die Kundmachung des Vorhabens kann künftig auch in einer regional verbreiteten Tageszeitung erfolgen, nicht nur in zwei Tageszeitungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.