Zusammenfassung
Das Gesetz schafft die Basis für die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA), legt Datenschutz‑ und Sicherheitsstandards fest und definiert Rechte der Patient:innen sowie Pflichten der Gesundheitsdiensteanbieter.Bundesministerium für Gesundheit2/22/2011XXIV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Der Gesetzentwurf definiert ELGA als ein sektorenübergreifendes Informationssystem, das berechtigten Gesundheitsdiensteanbietern und Teilnehmenden elektronische Gesundheitsdaten bereitstellt.
- Für die Weitergabe elektronischer Gesundheitsdaten werden Mindeststandards für Identität, Rolle, Vertraulichkeit und Integrität festgelegt.
- Ein eHealth‑Verzeichnisdienst (eHVD) wird eingerichtet, in dem alle Gesundheitsdiensteanbieter mit ihren Kontaktdaten und Rollen registriert werden.
- Personen können jederzeit der Teilnahme an ELGA widersprechen (Opt‑out) und haben ein umfassendes Recht auf Einsicht in ihre Daten sowie auf transparente Information über die Nutzung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.