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Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA
Ministerialentwurf vom 21.02.2011

Zusammenfassung

Das Gesetz schafft die Basis für die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA), legt Datenschutz‑ und Sicherheitsstandards fest und definiert Rechte der Patient:innen sowie Pflichten der Gesundheitsdiensteanbieter.
Bundesministerium für Gesundheit2/22/2011XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der Gesetzentwurf definiert ELGA als ein sektorenübergreifendes Informationssystem, das berechtigten Gesundheitsdiensteanbietern und Teilnehmenden elektronische Gesundheitsdaten bereitstellt.
  • Für die Weitergabe elektronischer Gesundheitsdaten werden Mindeststandards für Identität, Rolle, Vertraulichkeit und Integrität festgelegt.
  • Ein eHealth‑Verzeichnisdienst (eHVD) wird eingerichtet, in dem alle Gesundheitsdiensteanbieter mit ihren Kontaktdaten und Rollen registriert werden.
  • Personen können jederzeit der Teilnahme an ELGA widersprechen (Opt‑out) und haben ein umfassendes Recht auf Einsicht in ihre Daten sowie auf transparente Information über die Nutzung.
Regierungsvorlage
Gesetz über die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA-G)
einfache Mehrheit XXIV 13.11.2012
Gesetz
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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