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Einführung des reglementierten Gewerbes „Wertpapiervermittler“
Ministerialentwurf vom 06.03.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft das reglementierte Gewerbe „Wertpapiervermittler“, legt Qualifikations‑ und Registrierungs‑ sowie Haftungs‑ und Strafvorschriften fest und tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen3/7/2011XXIV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Ein neues reglementiertes Gewerbe „Wertpapiervermittler“ wird eingeführt, das natürliche Personen ohne Konzession, aber mit gewerblicher Berechtigung erlaubt, für Wertpapier‑Dienstleistungsunternehmen zu arbeiten.
  • Ein Wertpapiervermittler darf höchstens für drei Unternehmen gleichzeitig tätig sein; das beauftragende Unternehmen haftet nach § 1313a ABGB auch bei fehlender Offenlegung des Geschäftsherrn.
  • Wertpapiervermittler müssen in ein öffentliches Register bei der FMA eingetragen werden; das Unternehmen muss die Tätigkeit überwachen und dem Kunden die vertretene Firma klar nennen.
  • Gewerbliche Vermögensberater dürfen nur dann als Wertpapiervermittler tätig sein, wenn sie den Befähigungsnachweis erbringen und alle drei Jahre mindestens 40 Stunden Fortbildung absolvieren.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Reform des Wertpapiervermittler-Gewerbes
einfache Mehrheit XXIV 19.10.2011
Gesetz
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing.

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Vizekanzler
Bundesminister für Finanzen
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