Zusammenfassung
Der Entwurf schafft das reglementierte Gewerbe „Wertpapiervermittler“, legt Qualifikations‑ und Registrierungs‑ sowie Haftungs‑ und Strafvorschriften fest und tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen3/7/2011XXIV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Ein neues reglementiertes Gewerbe „Wertpapiervermittler“ wird eingeführt, das natürliche Personen ohne Konzession, aber mit gewerblicher Berechtigung erlaubt, für Wertpapier‑Dienstleistungsunternehmen zu arbeiten.
- Ein Wertpapiervermittler darf höchstens für drei Unternehmen gleichzeitig tätig sein; das beauftragende Unternehmen haftet nach § 1313a ABGB auch bei fehlender Offenlegung des Geschäftsherrn.
- Wertpapiervermittler müssen in ein öffentliches Register bei der FMA eingetragen werden; das Unternehmen muss die Tätigkeit überwachen und dem Kunden die vertretene Firma klar nennen.
- Gewerbliche Vermögensberater dürfen nur dann als Wertpapiervermittler tätig sein, wenn sie den Befähigungsnachweis erbringen und alle drei Jahre mindestens 40 Stunden Fortbildung absolvieren.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.