Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Volksanwaltschaftsgesetz, schafft neue Befugnisse für den Schutz von Menschenrechten und richtet einen Menschenrechtsbeirat sowie mehrere Kommissionen ein. Damit soll die Volksanwaltschaft als nationaler Präventionsmechanismus für Folter gemäß dem OPCAT fungieren.Bundeskanzleramt5/24/2011XXIV
Verfassung
Schwerpunkte
- Die Volksanwaltschaft erhält erweiterte Beschlussbefugnisse, u. a. für Empfehlungen, Fristsetzungsanträge und Anträge an den Verfassungsgerichtshof.
- Jährliche Berichte an National‑ und Bundesrat sowie die Übermittlung des Jahresberichts an den UN‑Unterausschuss zur Verhütung von Folter werden verpflichtend.
- Mindestens sechs Kommissionen (mind. 42 Mitglieder gesamt) werden eingerichtet; jede wird von einer anerkannten Persönlichkeit aus dem Menschenrechtsbereich geleitet.
- Die Volksanwaltschaft darf Orte der Freiheitsentziehung besuchen und die Tätigkeit von Behörden, die unmittelbare Befehls‑ und Zwangsgewalt ausüben, beobachten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.