Novelle des SV‑EG zur EU‑Koordination und Einführung einer zentralen Zugangsstelle
Ministerialentwurf vom 09.06.2011Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Sozialversicherungs‑Ergänzungsgesetz an die neuen EU‑Verordnungen an, definiert den Hauptverband als zentrale Verbindungs‑ und Zugangsstelle und regelt Kosten‑ und Zuständigkeitsfragen für den grenzüberschreitenden Datenaustausch.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/10/2011XXIV
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Der Gesetzestext ersetzt alle Verweisungen auf die alten EWG‑Verordnungen durch die neuen EU‑Verordnungen 883/2004 und 987/2009.
- Der Begriff „Hauptverband“ wird neu definiert als der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.
- Personen, die nach einem bilateralen Abkommen nur dem anderen Vertragsstaat unterliegen, werden in Österreich so behandelt, als würden sie ihre gesamte selbständige Erwerbstätigkeit im Inland ausüben.
- Der Hauptverband wird als Verbindungsstelle und als Betreiber der zentralen Zugangsstelle für den elektronischen Datenaustausch (EESSI) benannt.
Dokumente (PDFs)
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