Bilaterales Sozialversicherungsabkommen Österreich‑Moldau (Pensionsversicherung)
Ministerialentwurf vom 19.06.2011Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die Pensionsversicherung zwischen Österreich und Moldau, garantiert Gleichbehandlung, zählt Versicherungszeiten beider Länder zusammen und verhindert Kürzungen wegen des Wohnorts.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/20/2011XXIV
soziale Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Das Abkommen schafft eine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit im Bereich der Pensionsversicherung zwischen Österreich und Moldau.
- Staatsangehörige beider Länder werden gleich behandelt; Leistungen dürfen nicht wegen des Wohn- oder Aufenthaltsortes gekürzt werden.
- Die Versicherungspflicht richtet sich nach dem Staat, in dem die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird; bei Entsendungen gelten Sonderregelungen.
- Versicherungszeiten aus beiden Ländern werden zusammengezählt, um Pensionsansprüche zu prüfen.
Dokumente (PDFs)
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