Zusammenfassung
Der Entwurf schafft ein zentrales Register und verbindliche Pflichten für Unternehmen, Verbände und Einzelpersonen, die Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen wollen, um mehr Transparenz zu gewährleisten.Bundesministerium für Justiz6/22/2011XXIV
Lobbying
Transparenz
Verwaltungskontrolle
Verwaltungsorganisation
Politik der Zusammenarbeit
Schwerpunkte
- Das Gesetz regelt, welche Tätigkeiten als Lobbying gelten und legt fest, dass diese nur dann zulässig sind, wenn sie transparent registriert werden.
- Interessenvertretungsunternehmen (IVU) müssen sich und ihre Beschäftigten, Aufträge sowie Jahresumsätze in das Register eintragen.
- Lobbyisten dürfen erst tätig werden, wenn sie im Register eingetragen sind und müssen bei jedem Erstkontakt mit einem Funktionsträger ihre Auftraggeber‑ und Aufgabenstellung offenlegen.
- Alle Akteure müssen die im Gesetz festgelegten Prinzipien einhalten, z. B. wahrheitsgemäße Information, Verzicht auf unlauteren Druck und Beachtung von Unvereinbarkeitsregeln.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.