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Erweiterung der Ausnahme‑Regelung im Geodateninfrastrukturgesetz
Ministerialentwurf vom 04.07.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert die Ausnahmeregelung des GeoDIG auf alle öffentlichen Geodatenstellen und korrigiert kleinere Formulierungs‑ und Verweisfehler.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/5/2011XXIV
Umwelt

Schwerpunkte

  • Die Ausnahmeregelung, dass das GeoDIG nur für Geodatensätze gilt, die rechtlich vorgeschrieben sind, wird auf alle öffentlichen Geodatenstellen ausgeweitet.
  • Damit umfasst die neue Regelung auch ausgegliederte Unternehmen und andere Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben im Umwelt‑ oder Versorgungsbereich wahrnehmen.
  • Korrektur eines Tippfehlers: das Wort „diesen“ wird zu „diesem“ geändert, um den Bezug klarer zu machen.
  • Die Mindestanforderungen für Metadaten werden auf die EU‑Verordnung 1205/2008 verwiesen; Metadaten müssen zusätzlich Angaben zu Zugangs‑Beschränkungen enthalten.
Regierungsvorlage
Änderung des Geodateninfrastrukturgesetzes
einfache Mehrheit XXIV 13.11.2012
Gesetz
Image of politician Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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