Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert die Ausnahmeregelung des GeoDIG auf alle öffentlichen Geodatenstellen und korrigiert kleinere Formulierungs‑ und Verweisfehler.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/5/2011XXIV
Umwelt
Schwerpunkte
- Die Ausnahmeregelung, dass das GeoDIG nur für Geodatensätze gilt, die rechtlich vorgeschrieben sind, wird auf alle öffentlichen Geodatenstellen ausgeweitet.
- Damit umfasst die neue Regelung auch ausgegliederte Unternehmen und andere Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben im Umwelt‑ oder Versorgungsbereich wahrnehmen.
- Korrektur eines Tippfehlers: das Wort „diesen“ wird zu „diesem“ geändert, um den Bezug klarer zu machen.
- Die Mindestanforderungen für Metadaten werden auf die EU‑Verordnung 1205/2008 verwiesen; Metadaten müssen zusätzlich Angaben zu Zugangs‑Beschränkungen enthalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.