Gesetz über Genehmigung von Weltraumaktivitäten und Weltraumregister
Ministerialentwurf vom 18.07.2011Zusammenfassung
Der Entwurf schafft ein Genehmigungsverfahren und ein Register für alle Weltraumaktivitäten, legt Sicherheits‑ und Umweltbedingungen fest und verlangt eine Haftpflichtversicherung von mindestens 60 Millionen Euro.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/19/2011XXIV
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
- Alle Weltraumaktivitäten, die auf österreichischem Staatsgebiet, von in Österreich registrierten Fahrzeugen oder von österreichischen Betreibern durchgeführt werden, benötigen eine behördliche Genehmigung.
- Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn der Betreiber zuverlässig, technisch fähig und versicherungspflichtig ist, keine Gefahr für Sicherheit, Umwelt oder internationale Verpflichtungen darstellt und Maßnahmen gegen Weltraummüll getroffen wurden.
- Der Betreiber muss für jede Weltraumaktivität eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 60 Millionen Euro pro Schadenfall abschließen; Ausnahmen gelten, wenn das öffentliche Interesse hoch ist oder der Bund selbst der Betreiber ist.
- Ein nationales Weltraumregister wird eingerichtet; Betreiber müssen nach dem Start detaillierte technische Daten eintragen und diese an die Vereinten Nationen melden.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Weltraumgesetz
einfache Mehrheit XXIV 06.12.2011
Gesetz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.