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Einrichtung einer Transparenzdatenbank und eines Transparenzportals für öffentliche Leistungen
Ministerialentwurf vom 25.08.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft eine bundesweite Transparenzdatenbank und ein Portal, in dem Bürger*innen ihre erhaltenen Leistungen und ihr Einkommen einsehen können; Behörden erhalten dafür nur die für ihre Aufgaben notwendigen Daten.
Bundesministerium für Finanzen8/26/2011XXIV
Informatik
Föderalismus
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Der Bund und die Länder schließen eine Vereinbarung, um eine zentrale Transparenzdatenbank und ein zugehöriges Transparenzportal aufzubauen.
  • Die Datenbank dient der Bereitstellung von Informationen (Leistungsangebot, erhaltene Leistungen und Einkommen) und zur Erstellung von Auszügen für Anträge.
  • Alle Leistungen müssen nach einer einheitlichen Kategorisierung (Art. 12) gemeldet werden; die Kategorien werden von den Parteien gemeinsam definiert.
  • Leistende Stellen müssen die Daten unverzüglich nach Abschluss einer Leistung melden; wenn das nicht möglich ist, spätestens einen Monat später.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Finanzen
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