Zusammenfassung
Der Entwurf fügt dem Strafgesetzbuch § 39a hinzu, der bei Gewalttaten oder gefährlichen Drohungen von Volljährigen gegen Kinder unter 14 Jahren Mindestfreiheitsstrafen einführt und die Tat als besonderen Erschwerungsgrund definiert.Bundesministerium für Justiz9/13/2011XXIV
Strafrecht
Schwerpunkte
- Der Entwurf führt ein neues Strafnorm‑Kapitel (§ 39a) ein, das bei Gewalttaten oder gefährlichen Drohungen von Volljährigen gegen Kinder unter 14 Jahren Mindestfreiheitsstrafen festlegt.
- Für Straftaten mit einem Höchstmaß bis zu einem Jahr wird die Mindestfreiheitsstrafe auf zwei Monate festgelegt.
- Für Straftaten, bei denen das Höchstmaß über einem Jahr liegt, wird ein Mindestmaß von drei Monaten Freiheitsstrafe eingeführt.
- Bei Straftaten mit einem Mindestmaß von sechs Monaten wird das neue Mindestmaß auf ein Jahr erhöht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.