Erweiterung von Sicherheitsbefugnissen, Dokumentationspflichten und Strafverschärfung
Ministerialentwurf vom 21.09.2011Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert Befugnisse der Sicherheitsbehörden, führt neue Dokumentations- und Beobachtungsregeln ein, stärkt den Opferschutz bei Identitätsmissbrauch und erhöht Bußgelder für diverse Verwaltungsübertretungen.Bundesministerium für Inneres9/22/2011XXIV
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Erweiterte Gefahrenerforschung: Sicherheitsbehörden dürfen nun Einzelpersonen beobachten, die sich zu Gewalt aufrufen oder über Mittel verfügen, um schwere Angriffe zu planen.
- Ein neuer § 13a regelt die Dokumentation aller Amtshandlungen mittels automatisierter Datenverarbeitung und definiert Aufbewahrungs‑ bzw. Löschfristen.
- Technische Hilfsmittel (z. B. Peilsender) dürfen eingesetzt werden, wenn eine Observation sonst aussichtslos oder stark erschwert wäre.
- Die Bußgelder für Verstöße gegen das öffentliche Ordnungssystem (z. B. Störung der öffentlichen Ordnung, Aggression gegenüber Behörden) werden von 218 Euro auf bis zu 500 Euro erhöht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.