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Erweiterung von Sicherheitsbefugnissen, Dokumentationspflichten und Strafverschärfung
Ministerialentwurf vom 21.09.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert Befugnisse der Sicherheitsbehörden, führt neue Dokumentations- und Beobachtungsregeln ein, stärkt den Opferschutz bei Identitätsmissbrauch und erhöht Bußgelder für diverse Verwaltungsübertretungen.
Bundesministerium für Inneres9/22/2011XXIV
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Erweiterte Gefahrenerforschung: Sicherheitsbehörden dürfen nun Einzelpersonen beobachten, die sich zu Gewalt aufrufen oder über Mittel verfügen, um schwere Angriffe zu planen.
  • Ein neuer § 13a regelt die Dokumentation aller Amtshandlungen mittels automatisierter Datenverarbeitung und definiert Aufbewahrungs‑ bzw. Löschfristen.
  • Technische Hilfsmittel (z. B. Peilsender) dürfen eingesetzt werden, wenn eine Observation sonst aussichtslos oder stark erschwert wäre.
  • Die Bußgelder für Verstöße gegen das öffentliche Ordnungssystem (z. B. Störung der öffentlichen Ordnung, Aggression gegenüber Behörden) werden von 218 Euro auf bis zu 500 Euro erhöht.
Regierungsvorlage
SPG-Novelle 2011: Stärkung der Sicherheitsexekutive und des Opferschutzes
einfache Mehrheit XXIV 29.02.2012
Gesetz
Image of politician Mikl-Leitner Johanna, Mag. © Markus Hintzen

Mikl-Leitner Johanna, Mag. - 62

ÖVP

Bundesministerin für Inneres
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