Erhöhung der Kulturförderung und Eingliederung des Pathologischen Museums
Ministerialentwurf vom 21.09.2011Zusammenfassung
Der Entwurf erhöht ab 2012 die jährliche Grundfinanzierung der Bundesmuseen und der Nationalbibliothek und integriert das Pathologisch‑anatomische Museum in das Naturhistorische Museum.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur9/22/2011XXIV
Museum
Schwerpunkte
- Die jährliche Grundfinanzierung der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek wird ab dem 1. Januar 2012 auf insgesamt 107,653 Mio. € erhöht (84,625 Mio. € für Museen, 23,028 Mio. € für die Bibliothek).
- Das Pathologisch‑anatomische Bundesmuseum wird am 1. Januar 2012 in das Naturhistorische Museum eingegliedert; das dortige Personal wird nach den Regelungen des § 11 sinngemäß übernommen.
- Der Verweis in § 14 Abs. 2 wird um die neue Vorschrift § 11a ergänzt, sodass das neue Museum korrekt berücksichtigt wird.
- Die Änderungen (§ 5 Abs. 4, § 11a und § 14 Abs. 2) treten mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.