<!--[0-->Umsetzung der EU‑Richtlinie 2010/24/EU zur grenzüberschreitenden Amtshilfe bei Steuerforderungen<!--]-->
Umsetzung der EU‑Richtlinie 2010/24/EU zur grenzüberschreitenden Amtshilfe bei Steuerforderungen
Ministerialentwurf vom 27.09.2011

Zusammenfassung

Das EU‑Vollstreckungsamtshilfegesetz führt die EU‑Richtlinie 2010/24/EU in Österreich ein, erweitert den Anwendungsbereich auf alle Steuer‑ und Abgabenansprüche, etabliert ein zentrales Verbindungsbüro beim Finanzminister und regelt Auskünfte, Zustellungen sowie Vollstreckungs‑ und Sicherungsmaßnahmen.
Bundesministerium für Finanzen9/28/2011XXIV
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Das Gesetz regelt die Amtshilfe zwischen Österreich und anderen EU‑Staaten bei der Vollstreckung von Steuer‑ und Abgabenansprüchen.
  • Der Bundesminister für Finanzen oder sein Vertreter ist als zentrale Behörde und Verbindungsstelle für alle Anfragen zuständig.
  • Auf Ersuchen werden alle relevanten Auskünfte, die für die Vollstreckung nötig sind, über ein standardisiertes Formblatt elektronisch übermittelt.
  • Vollstreckungsbehörden können bei Vorliegen eines gültigen Exekutionstitels aus einem anderen Mitgliedstaat die Forderung in Österreich vollziehen.
Regierungsvorlage
EU‑Vollstreckungsamtshilfegesetz & umfassende Steuerrechtsreformen 2012
einfache Mehrheit XXIV 15.11.2011
Gesetz
Image of politician Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Finanzen
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