Einbindung der Trockenfutter‑Beihilfe in die einheitliche Betriebsprämie und Datenübermittlung für Agrarpolitik
Ministerialentwurf vom 04.10.2011Zusammenfassung
Der Entwurf fügt dem Marktordnungsgesetz 2007 neue Ausgleichszahlungen für Trockenfutter‑Lieferungen ins EU‑Ausland (33 € /ha) und für ausländische Betriebe mit österreichischen Flächen (120 € /ha) hinzu, aktualisiert EU‑Vertragsverweise und legt eine jährliche Datenübermittlung von Bodenschätzungen fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/5/2011XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Ab 2012 erhalten Betriebe, die ihr Trockenfutter an ein EU‑Trocknungsunternehmen liefern, einen Zuschlag von 33 € pro Hektar aus der nationalen Reserve.
- Betriebsinhaber mit Sitz außerhalb Österreichs, die beihilfefähige Flächen in Österreich bewirtschaften, erhalten ab 2012 einen Zuschlag von 120 € pro Hektar; bei Überschreitung einer Obergrenze wird der Betrag anteilig gekürzt.
- Der Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft muss jährlich Daten der Bodenschätzung (Ertragsmesszahlen und Schätzungswerte) elektronisch von Vermessungsbehörden und Finanzministerium erhalten und an weitere Behörden weiterleiten.
- Der Minister kann per Verordnung ein integriertes Verwaltungs‑ und Kontrollsystem festlegen, das die Identifizierung von Referenzparzellen nach EU‑Qualitätskriterien (GIS‑Daten, digitale Katastermappe, Luftbilder) regelt.
Dokumente (PDFs)
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