Erweiterung des Berufsausbildungsgesetzes – neue Förderungen & Prüfungsflexibilisierung
Ministerialentwurf vom 20.10.2011Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Berufsausbildungsgesetz um ein Beihilfesystem für Lehrbetriebe und Einrichtungen, insbesondere zur Förderung von Beratungs‑ und Betreuungsleistungen, und ermöglicht flexible Regelungen für die Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend10/21/2011XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2012
- Ein neues Förderinstrument (Beihilfen) wird für Lehrberechtigte und geeignete Einrichtungen eingerichtet.
- Besonders gefördert werden Beratungs‑, Betreuungs‑ und Unterstützungsleistungen, um die Ausbildungschancen zu erhöhen.
- Die Details zu Art, Höhe und Rückforderung der Beihilfen werden durch Richtlinien des Förderausschusses und des Bundesministers festgelegt.
- Für die Z 8‑Beihilfen gelten erweiterte Aufsichts- und Berichtspflichten des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.