<!--[0-->Erweiterung des Berufsausbildungsgesetzes – neue Förderungen & Prüfungsflexibilisierung<!--]-->
Erweiterung des Berufsausbildungsgesetzes – neue Förderungen & Prüfungsflexibilisierung
Ministerialentwurf vom 20.10.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Berufsausbildungsgesetz um ein Beihilfesystem für Lehrbetriebe und Einrichtungen, insbesondere zur Förderung von Beratungs‑ und Betreuungsleistungen, und ermöglicht flexible Regelungen für die Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg.
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend10/21/2011XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2012
  • Ein neues Förderinstrument (Beihilfen) wird für Lehrberechtigte und geeignete Einrichtungen eingerichtet.
  • Besonders gefördert werden Beratungs‑, Betreuungs‑ und Unterstützungsleistungen, um die Ausbildungschancen zu erhöhen.
  • Die Details zu Art, Höhe und Rückforderung der Beihilfen werden durch Richtlinien des Förderausschusses und des Bundesministers festgelegt.
  • Für die Z 8‑Beihilfen gelten erweiterte Aufsichts- und Berichtspflichten des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Regierungsvorlage
Reform der Lehrlingsförderung und Flexibilisierung der Ausbildung
einfache Mehrheit XXIV 07.12.2011
Gesetz
Image of politician Mitterlehner Reinhold, Dr.

Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
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