Novelle zur Stärkung der Pensionskassensysteme und Erweiterung von Versicherten‑Rechten
Ministerialentwurf vom 23.11.2011Zusammenfassung
Der Entwurf ändert mehrere Sozialversicherungs‑ und Finanzgesetze, stärkt die Eigenkapitalbasis von Pensionskassen, führt neue Wahl‑ und Informationsrechte ein und schafft das Sicherheits‑VRG mit garantierter Mindestpension.Bundesministerium für Finanzen11/24/2011XXIV
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Mehrere Arbeitgeber innerhalb eines Konzerns werden rechtlich wie ein einzelner Arbeitgeber behandelt.
- Ein neuer Begriff „Mitgliedstaat“ wird eingeführt und umfasst alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums.
- Pensionskassen müssen zusätzlich Eigenmittel in Höhe von mindestens 3 % der Deckungsrückstellung halten.
- Ein neues Sicherungs‑VRG (Veranlagungs‑ und Risikogemeinschaft mit Garantie) wird eingeführt, das nur Zusagen ohne Mindestertragsgarantie und ohne unbegrenzte Nachschusspflicht zulässt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.