Novelle 31 KFG – Digitalisierung, Deregulierung und neue Fahrzeug‑vorschriften
Ministerialentwurf vom 30.11.2011Zusammenfassung
Die 31. KFG‑Novelle modernisiert das Kraftfahrgesetz: Sie definiert Leichtmotorräder neu, streicht die Invalidenkraftfahrzeug‑Kategorie, führt neue technische Vorgaben für Anhänger und Fahrtrichtungsanzeiger ein, schafft ein Risikoeinstufungssystem und eine zentrale Begutachtungsplakettendatenbank sowie zahlreiche Deregulierungen im Fahrschulbereich.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/1/2011XXIV
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Ein neuer Begriff für Leichtmotorräder wird eingeführt (max. 35 kW, Leistungs‑zu‑Gewicht‑Verhältnis ≤ 0,2 kW/kg) und die veraltete Kategorie „Invalidenkraftfahrzeug“ wird gestrichen.
- Anhänger der Klassen O2, O3 und O4 müssen künftig mit ein‑ oder zwei weißen Rückfahrscheinwerfern ausgestattet sein.
- Fahrtrichtungsanzeiger (Blinklichter) müssen symmetrisch zur Fahrzeuglängsachse angebracht sein; bei Klassen M und N zusätzlich seitliche Anzeigen.
- Der Landeshauptmann prüft künftig regelmäßig die Erteilung von Ermächtigungen und kann bei Mängeln Anordnungen zur Behebung treffen.
Dokumente (PDFs)
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