Novelle des Entwicklungshelfergesetzes – bessere Absicherung von Fachkräften und Familien
Ministerialentwurf vom 20.12.2011Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Entwicklungshelfergesetz: Er führt neue Entschädigungs‑ und Versicherungsregeln für Fachkräfte im Ausland ein, erweitert Reisekostenerstattungen für Familienmitglieder und regelt den Reintegrationsmonat nach dem Einsatz.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten12/21/2011XXIV
Politik der Zusammenarbeit
Schwerpunkte
- Fachkräfte erhalten bei Arbeitsunfähigkeit im Heimatland Anspruch auf Entschädigung für zusätzliche Aufwendungen während des Einsatzes.
- Entwicklungshilfeorganisationen müssen die Fachkraft und mitreisende Familienmitglieder für die gesamte Einsatzdauer bei einem zugelassenen Versicherer zusätzlich zur gesetzlichen Sozialversicherung versichern.
- Die Zusatzversicherung umfasst Heil‑, Lebens‑, Invaliditäts‑ und Haftpflichtversicherungen für die Fachkraft sowie entsprechende Leistungen für Ehegatten, eingetragene Partner und Kinder, differenziert nach Einkommen der Begleitpersonen.
- Reisekosten für mitreisende Ehepartner, eingetragene Partner und Kinder werden erstattet, sofern sie kein eigenes, höheres Einkommen im Einsatzland haben oder nicht dauerhaft im Heimatland bleiben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.