Akkreditierungsgesetz 2012 – Einrichtung einer einheitlichen nationalen Akkreditierungsstelle
Ministerialentwurf vom 22.12.2011Zusammenfassung
Der Entwurf schafft eine zentrale nationale Akkreditierungsstelle für Prüf‑ und Zertifizierungsstellen, führt ein beratendes Gremium ein und legt Verfahren, Pflichten und Sanktionen für akkreditierte Stellen fest.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend12/23/2011XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird zur Akkreditierungsstelle ernannt und richtet die operative Einheit „Akkreditierung Austria“ ein, die für alle nationalen Akkreditierungen zuständig ist.
- Ein Akkreditierungsbeirat wird geschaffen, dem Vertreter aus Ministerien, Ländern, Industrie und Interessenverbänden angehören; er berät die Akkreditierungsstelle zu Verfahren, technischen Anforderungen und zur Steigerung der Akzeptanz.
- Akkreditierte Stellen müssen die in der EU‑Verordnung 765/2008 festgelegten Normen, technische Spezifikationen und Leitfäden einhalten; die Akkreditierungsstelle kann diese Leitfäden per Verordnung verbindlich machen.
- Für die Bearbeitung von Anträgen und Bescheiden werden Verwaltungsabgaben erhoben; die Höhe wird per Verordnung festgelegt und kann bei einem Aufwand‑Anstieg über 20 % neu bestimmt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.