Tierärztekammergesetz – Einrichtung, Organisation und Disziplinarrecht
Ministerialentwurf vom 09.01.2012Zusammenfassung
Der Entwurf schafft die Österreichische Tierärztekammer als Körperschaft öffentlichen Rechts, regelt ihre Organisation, Mitgliedschaft, Finanzierung über Umlagen und Wohlfahrtsfonds sowie ein umfassendes Disziplinarrecht. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit1/10/2012XXIV
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Die Tierärztekammer wird als Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien eingerichtet und ist im gesamten Bundesgebiet tätig.
- Alle Tierärztinnen und Tierärzte, die in die Tierärzteliste eingetragen sind, werden Pflichtmitglieder; es gibt zusätzlich freiwillige (außerordentliche) Mitglieder.
- Die Organe der Kammer umfassen die Delegiertenversammlung, den Vorstand (Präsident/in + Vizepräsidenten), die Rechnungsprüfer/innen und das Kuratorium.
- Finanzierung erfolgt über Kammerumlagen, Beiträge zu den Wohlfahrtsfonds und weitere Einnahmen; die Höhe wird von der Delegiertenversammlung festgelegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.