Einführung elektronischer Meldungen für meldepflichtige Krankheiten
Ministerialentwurf vom 11.01.2012Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt die Liste meldepflichtiger Krankheiten im Epidemiegesetz und schafft eine Rechtsgrundlage für die elektronische Meldung von Fällen in ein zentrales Register.Bundesministerium für Gesundheit1/12/2012XXIV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Das Gesetz listet nun ausführlich, welche Verdachts‑, Erkrankungs‑ und Todesfälle meldepflichtig sind (z. B. Cholera, Gelbfieber, SARS, etc.).
- Der Bundesminister für Gesundheit kann per Verordnung festlegen, dass Meldungen elektronisch in ein zentrales Register eingegeben werden dürfen.
- Die bisherigen schriftlichen Meldewege bleiben erhalten; die elektronische Option ist zusätzlich und freiwillig.
- Durch die digitale Meldung entfallen für die Bezirksverwaltungsbehörden manuelle Eingaben, was zu einer administrativen Entlastung führt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.