Bundes‑Kinder‑ und Jugendhilfegesetz 2012 – Grundsätze und Hilfen für Familien
Ministerialentwurf vom 15.03.2012Zusammenfassung
Das Bundes‑Kinder‑ und Jugendhilfegesetz 2012 legt Grundsätze, Ziele und Verfahren zum Schutz von Kindern fest, stärkt Familienunterstützung und regelt die Finanzierung durch Bund und Länder.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend3/16/2012XXIV
junger Mensch
Schwerpunkte
- Kinder und Jugendliche haben ein Grundrecht auf Förderung ihrer Entwicklung; Eltern tragen primär die Verantwortung für Pflege und Erziehung, erhalten aber staatliche Unterstützung bei Bedarf.
- Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung muss unverzüglich eine Gefährdungsabklärung erfolgen; danach wird ein Hilfeplan erstellt, wobei in komplexen Fällen das Vier‑Augen‑Prinzip angewendet wird.
- Der Kinder‑ und Jugendhilfeträger darf personenbezogene Daten von Kindern, Eltern und Fachkräften nur zum Schutz des Kindeswohls und zur Leistungserbringung verarbeiten; die Weitergabe erfolgt ausschließlich an berechtigte Stellen.
- Der Bund unterstützt die Länder von 2012 bis 2014 jährlich mit 3,9 Mio. € für die Umsetzung des Gesetzes; ab 2015 sollen die Kosten im Finanzausgleich berücksichtigt werden.
Dokumente (PDFs)
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