Modernisierung des Volksgruppengesetzes – Schutz, Förderung und Mitwirkung autochthoner Minderheiten
Ministerialentwurf vom 29.02.2012Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Volksgruppengesetz: er definiert die sechs anerkannten autochthonen Volksgruppen, richtet für jede einen Volksgruppenbeirat ein und schafft ein Forum zur Koordination. Zudem werden neue Förderinstrumente für Sprache, Kultur und Bildung sowie Regelungen zur mehrsprachigen Beschilderung und Amtssprache eingeführt.Bundeskanzleramt3/1/2012XXIV
ethnische Gruppe
Schwerpunkte
- Der Entwurf definiert die sechs autochthonen Volksgruppen und legt fest, dass niemand verpflichtet ist, seine Zugehörigkeit nachzuweisen.
- Für jede Volksgruppe wird ein Volksgruppenbeirat eingerichtet, dessen Mitglieder aus Vertreter*innen von Volksgruppenorganisationen (75 %) und Fach‑Expert*innen (25 %) bestehen.
- Die Beiräte wählen jeweils einen Vorsitzenden und Stellvertreter; Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
- Das Forum der Volksgruppenbeiräte koordiniert die Arbeit aller Beiräte, wählt ein Jahresvorsitzteam und kann Vorschläge zur Mittelaufteilung an die Bundesregierung richten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.