Zusammenfassung
Das SKG 2012 regelt die friedliche Nutzung von Atomenergie, führt Melde‑ und Genehmigungspflichten für Kernmaterial, Anlagen und den Export sensibler Nukleargüter ein und legt Zwangs‑ sowie Strafmaßnahmen bei Verstößen fest.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend3/21/2012XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert zentrale Begriffe wie Atomsperrvertrag, IAEO, Kernmaterial und effektives Kilogramm, um die Anwendungsbereiche klar zu bestimmen.
- Ziel ist die Gewährleistung, dass Atomenergie ausschließlich friedlich genutzt wird und Österreich seinen internationalen Verpflichtungen nachkommt.
- Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird als zentrale Behörde für die Sicherheits‑ und Ausfuhrkontrolle benannt.
- Unternehmen und Forschungseinrichtungen müssen umfangreiche Meldungen über Forschungstätigkeiten, Standortdaten von Anlagen und Lagerorte von hochaktivem Abfall innerhalb festgelegter Fristen an die Behörde übermitteln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.