Zusammenfassung
Das ÄsthOpG regelt, dass ästhetische Eingriffe nur von Fachärzt*innen nach umfassender Aufklärung und schriftlicher Einwilligung durchgeführt werden dürfen. Es schützt Minderjährige und psychisch belastete Personen und schränkt Werbung stark ein.Bundesministerium für Gesundheit3/28/2012XXIV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Das Gesetz dient dem Schutz von Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit bei ästhetischen Eingriffen ohne medizinische Indikation.
- Nur Fachärzt*innen für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie dürfen ästhetische Eingriffe durchführen; Turnusärzt*innen dürfen dies nur im Rahmen ihrer Ausbildung.
- Vor jeder Behandlung muss die Ärztin/der Arzt umfassend über Methode, Risiken, Alternativen, Kosten und Nachbehandlung aufklären; die Aufklärung ist schriftlich zu dokumentieren.
- Die Einwilligung muss schriftlich erfolgen; bei Operationen ist eine Frist von mindestens vier Wochen zwischen Aufklärung und Einwilligung einzuhalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.