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Regulierung ästhetischer Behandlungen und Operationen
Ministerialentwurf vom 27.03.2012

Zusammenfassung

Das ÄsthOpG regelt, dass ästhetische Eingriffe nur von Fachärzt*innen nach umfassender Aufklärung und schriftlicher Einwilligung durchgeführt werden dürfen. Es schützt Minderjährige und psychisch belastete Personen und schränkt Werbung stark ein.
Bundesministerium für Gesundheit3/28/2012XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Das Gesetz dient dem Schutz von Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit bei ästhetischen Eingriffen ohne medizinische Indikation.
  • Nur Fachärzt*innen für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie dürfen ästhetische Eingriffe durchführen; Turnusärzt*innen dürfen dies nur im Rahmen ihrer Ausbildung.
  • Vor jeder Behandlung muss die Ärztin/der Arzt umfassend über Methode, Risiken, Alternativen, Kosten und Nachbehandlung aufklären; die Aufklärung ist schriftlich zu dokumentieren.
  • Die Einwilligung muss schriftlich erfolgen; bei Operationen ist eine Frist von mindestens vier Wochen zwischen Aufklärung und Einwilligung einzuhalten.
Regierungsvorlage
Gesetz über ästhetische Behandlungen und Operationen
einfache Mehrheit XXIV 06.07.2012
Gesetz
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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