Änderungen im Kapitalmarkt‑ und Börsengesetz zur Umsetzung EU‑Richtlinien
Ministerialentwurf vom 28.03.2012Zusammenfassung
Der Entwurf passt mehrere Finanzmarktgesetze an, um EU‑Richtlinien umzusetzen: Er definiert den qualifizierten Anleger neu, führt Schlüsselinformationen für Anleger ein, erhöht Schwellenwerte und stärkt die elektronische Meldungspflicht.Bundesministerium für Finanzen3/29/2012XXIV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Der Begriff des "qualifizierten Anlegers" wird neu definiert und an die MiFID‑Definition angepasst.
- Neue „Schlüsselinformationen“ werden eingeführt, die dem Anleger eine kurze Beschreibung von Risiken, Kosten, Zulassungskriterien und Zweck des Angebots liefern.
- Der Schwellenwert für die Ausnahme von der Prospekt‑pflicht wird von 50 Millionen € auf 75 Millionen € erhöht.
- Die Mindeststückelung für bestimmte Angebote wird von 50 000 € auf 100 000 € verdoppelt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.