Altersadäquater Pflichtschulabschluss für Jugendliche und Erwachsene
Ministerialentwurf vom 01.05.2012Zusammenfassung
Das Gesetz schafft eine altersgerechte Möglichkeit, den Pflichtschulabschluss nachzuholen, indem Personen ab 16 Jahren eine externe Prüfung in mehreren Fachgebieten ablegen können.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur5/2/2012XXIV
Erwachsenenbildung
Schwerpunkte
- Das Gesetz ermöglicht Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, die keinen Pflichtschulabschluss besitzen, diesen durch eine spezielle Externistenprüfung zu erwerben.
- Zulassungsvoraussetzung ist das Erreichen des 16. Lebensjahres und das Nichtbestehen der regulären 8. Schulstufe; der Antrag muss bei einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Neuen Mittelschule eingereicht werden.
- Die Prüfung umfasst die Kerngebiete Deutsch, Englisch und Mathematik sowie zwei frei wählbare Prüfungsgebiete (z. B. Kreativität und Gestaltung, Gesundheit und Soziales, weitere Sprache oder Natur und Technik) und abschließend eine Berufsorientierungs‑Präsentation.
- Die Prüfungsanforderungen gelten fünf Jahre ab Zulassung; nicht bestandene Teilprüfungen können maximal dreimal nach einer einmonatigen Wartezeit wiederholt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.