Transparenzdatenbankgesetz 2012 – Einrichtung eines zentralen Transparenzportals
Ministerialentwurf vom 21.05.2012Zusammenfassung
Das TDBG 2012 richtet ein zentrales Transparenzportal ein, das alle staatlichen Geld‑ und Sachleistungen sowie das Einkommen einer Person zusammenfasst und damit Transparenz, Nachweis‑ und Steuerungszwecke erfüllt.Bundesministerium für Finanzen5/22/2012XXIV
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Das Transparenzportal stellt alle staatlichen Leistungen und das Einkommen einer Person übersichtlich dar, damit Bürger*innen leicht nachvollziehen können, welche öffentlichen Gelder sie erhalten.
- Die Datenverarbeitung dient vier Zwecken: Information für Bürger*innen, Nachweis für Behörden, statistische Steuerung und Überprüfung von Leistungsansprüchen.
- Leistungen werden in sechs Kategorien eingeteilt – Sozialversicherungsleistungen, ertragsteuerliche Ersparnisse, Förderungen, Transferzahlungen, Ersparnisse aus Haftungsentgelten/Fremdkapital und Sachleistungen.
- Leistende Stellen melden ihre Daten elektronisch an die BRZ GmbH; bestehende Datenbanken (Finanzministerium, Sozialversicherung, AMS) werden direkt abgefragt.
Regierungsvorlage
Transparenzdatenbankgesetz 2012
einfache Mehrheit XXIV 16.10.2012
Gesetz
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.