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Novelle des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002
Ministerialentwurf vom 22.03.2009

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002: Wildlinge werden definiert, das Forschungszentrum wird durch das Bundesamt für Wald ersetzt, Meldefristen verkürzt und Strafen reduziert.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/23/2009XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Das Gesetz definiert das Pflanzgut neu und schließt Wildlinge ausdrücklich als Teil des Pflanzgutes ein.
  • Der Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kann durch Verordnung das Inhalt und die Form des Zulassungszeichens festlegen.
  • Die Meldefrist für den geplanten Erntebeginn wird von einem Monat auf eine Woche verkürzt.
  • Ein neues Verordnungs‑Ermächtigungs‑Element erlaubt dem Minister, Baumarten und das Zulassungszeichen für Wildlinge der Kategorie „ausgewählt“ zu bestimmen.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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