Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002: Wildlinge werden definiert, das Forschungszentrum wird durch das Bundesamt für Wald ersetzt, Meldefristen verkürzt und Strafen reduziert.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/23/2009XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert das Pflanzgut neu und schließt Wildlinge ausdrücklich als Teil des Pflanzgutes ein.
- Der Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kann durch Verordnung das Inhalt und die Form des Zulassungszeichens festlegen.
- Die Meldefrist für den geplanten Erntebeginn wird von einem Monat auf eine Woche verkürzt.
- Ein neues Verordnungs‑Ermächtigungs‑Element erlaubt dem Minister, Baumarten und das Zulassungszeichen für Wildlinge der Kategorie „ausgewählt“ zu bestimmen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.