Sozialversicherungs‑Änderungsgesetz 2012 – Erweiterte Rehabilitationsleistungen & neue Mitwirkungspflichten
Ministerialentwurf vom 23.07.2012Zusammenfassung
Das SVÄG 2012 erweitert das Arbeitslosenversicherungsgesetz um Umschulungs‑ und Rehabilitationsgeld, führt ärztliche Untersuchungen bei Zweifeln an der Arbeitsfähigkeit ein und legt neue Mitwirkungspflichten fest. Finanzielle Mittel werden durch eine 50‑Millionen‑Euro‑Akontierung und höhere Beitragssätze bereitgestellt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/24/2012XXIV
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2014
- Das Arbeitslosenversicherungsgesetz wird um neue Geldleistungen (Umschulungsgeld, Rehabilitationsgeld) und entsprechende Versicherungsabsicherungen erweitert.
- Bei Zweifeln an der Arbeitsfähigkeit müssen Betroffene einer ärztlichen Untersuchung nachkommen; bei Verweigerung entfällt das Arbeitslosengeld für die Dauer der Weigerung.
- Empfänger von Umschulungsgeld müssen aktiv an Auswahl, Planung und Durchführung der Rehabilitationsmaßnahmen mitwirken; bei Nicht‑Mitwirkung gibt es mindestens sechs‑Wochen‑Leistungskürzung, die sich bei Wiederholungen erhöht.
- Die Pensionsversicherung leistet für die berufliche Rehabilitation einen Jahresbeitrag von 50 Mio. € (2014) und weitere Beiträge nach dem Vorjahresaufwand.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.