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Einführung einer pauschalen Schul‑/Lehrlingsfahrtbeihilfe mit Eigenanteil
Ministerialentwurf vom 25.07.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Familienlastenausgleichsgesetz um eine Schulfahrt‑ und Fahrtenbeihilfe, bei der ein Eigenanteil von 19,60 € gilt, und führt eine Pauschalabgeltung ein, die der Bund an Verkehrsverbünde zahlt.
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend7/26/2012XXIV
Familienleistungsausgleich

Schwerpunkte

  • Eine neue Schulfahrtbeihilfe wird eingeführt, die den Eigenanteil von 19,60 € berücksichtigt und monatlich ausgezahlt wird; bei kurzen Restwegen (über 2 km) wird die Hilfe um bis zu 5 € pro Monat aufgestockt.
  • Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend darf Verträge mit Verkehrsverbundorganisationen schließen, damit der Bund jährlich eine Pauschalabgeltung (abzüglich des Eigenanteils) an diese zahlt.
  • Für Lehrlinge wird ein ähnliches Modell wie für Schüler eingeführt: eine Fahrtenbeihilfe, die den Eigenanteil von 19,60 € berücksichtigt und bei Restwegen über 2 km monatlich um bis zu 5 € erhöht wird.
  • Die Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge gilt maximal 11 Monate im Jahr und wird ebenfalls um 5 € pro Monat erhöht, wenn die Reststrecke zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte über 2 km, aber bis zu 10 km beträgt.
Regierungsvorlage
Reform der Fahrtkostenzuschüsse für Schüler und Lehrlinge
einfache Mehrheit XXIV 13.11.2012
Gesetz
Image of politician Mitterlehner Reinhold, Dr.

Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
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