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Organtransplantationsgesetz – Regelungen für Spende, Sicherheit und Transparenz
Ministerialentwurf vom 26.07.2012

Zusammenfassung

Das Organtransplantationsgesetz regelt freiwillige, unentgeltliche Organspende, führt ein Widerspruchsregister ein und legt Qualitäts‑, Sicherheits‑ sowie Meldepflichten für die gesamte Transplantationskette fest.
Bundesministerium für Gesundheit7/27/2012XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Das Gesetz definiert den Gegenstand: Es legt fest, wann und wie menschliche Organe zu Transplantationszwecken entnommen und verwendet werden dürfen.
  • Der Geltungsbereich umfasst Spende, Testung, Charakterisierung, Bereitstellung, Konservierung, Transport und Transplantation von Organen – Forschung wird ausgeschlossen.
  • Wichtige Begriffsbestimmungen werden definiert, z. B. "Organ", "Spender", "Transplantation" und "Rückverfolgbarkeit".
  • Organe dürfen nur freiwillig und unentgeltlich gespendet werden; finanzielle Anreize oder Gewinnabsichten sind verboten, Ausnahmen gibt es für angemessene Aufwendungen bei Lebendspendern.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Neuregelung des Organtransplantationswesens
einfache Mehrheit XXIV 13.11.2012
Gesetz
Image of politician Stöger Alois, diplômé

Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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