Novelle zur Stärkung inklusiver Bildung und Anpassung von Lehrkräfte‑Regelungen
Ministerialentwurf vom 07.08.2012Zusammenfassung
Der Entwurf ändert vier Gesetze, um die Eingliederung von benachteiligten Personen zu stärken, den Begriff "Kinderzulage" durch "Kinderzuschuss" zu ersetzen und die neue Schulform "Neue Mittelschule" gesetzlich zu verankern.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur8/8/2012XXIV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Die Regelung für die Betreuung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Bundesschulen wird von der 8. auf die 9. Schulstufe ausgeweitet und erlaubt die Durchführung im Rahmen eines Schulversuchs.
- Leiterinnen und Leiter von Schulen erhalten das Recht, zu Bewerbungen für Lehrkräfte Stellung zu nehmen und der Personalstelle konkrete Vorschläge zu übermitteln.
- Der Begriff „Kinderzulage“ wird durch „Kinderzuschuss“ ersetzt, um die aktuelle Terminologie des Dienstrechts‑Novelle‑2011 zu übernehmen.
- Lehrkräfte an Berufsschulen können für Tätigkeiten zur Verbesserung der Eingliederung von benachteiligten Personen bis zu einem Viertel ihrer regulären Lehrverpflichtung entlastet werden; diese Regelung wird bis zum 31. August 2015 befristet.
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