Zusammenfassung
Das Bundesgesetz führt die EU‑Verordnung Nr. 1099/2009 zum Tierschutz in nationales Recht ein, legt zuständige Behörden fest und definiert Straf- sowie Verwaltungsmaßnahmen bei Verstößen.Bundesministerium für Gesundheit8/16/2012XXIV
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Das Gesetz dient der Durchführung der EU‑Verordnung Nr. 1099/2009 zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung und gilt für alle in dieser Verordnung genannten Tiere.
- Die zuständige Behörde ist grundsätzlich die Bezirksverwaltungsbehörde; Sicherheitsdienste unterstützen den Vollzug, und die Überwachung erfolgt nach den §§ 35‑37 TSchG.
- Die Rechte und Pflichten des Tierschutzombudsmanns nach § 41 TSchG gelten ebenfalls für dieses Bundesgesetz.
- Verstöße gegen die EU‑Verordnung oder das Gesetz werden mit Verwaltungsstrafen von bis zu 7 500 € (15 000 € bei Wiederholung) geahndet; schwere Tierquälerei wird mit einer Mindeststrafe von 2 000 € belegt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.