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Anpassung des Tiermaterialiengesetzes an EU‑Verordnungen 2012
Ministerialentwurf vom 16.08.2012

Zusammenfassung

Die Novelle passt das österreichische Tiermaterialiengesetz an die EU‑Verordnungen 1069/2009 und 142/2011 an, führt ein Registrierungs‑/Zulassungssystem für Betriebe ein und stärkt Aufzeichnungspflichten sowie Kontrollen.
Bundesministerium für Gesundheit8/17/2012XXIV
Tierschutz
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Betriebe, die mit tierischen Nebenprodukten arbeiten, müssen sich bei der Bezirksverwaltungsbehörde registrieren oder zulassen lassen, je nach Art ihrer Tätigkeit.
  • Alle Betriebe müssen Aufzeichnungen über Ein- und Ausgänge sowie interne Kontrollen führen und diese mindestens zwei Jahre aufbewahren.
  • Die Bezirksverwaltungsbehörde führt regelmäßige Kontrollen durch; bei Mängeln können Betriebsverbote oder Entzug der Zulassung folgen.
  • Mängel müssen innerhalb von sechs Monaten behoben werden, sonst wird die Zulassung entzogen oder das Unternehmen gelöscht.
Regierungsvorlage
Novelle des Tiermaterialiengesetzes 2012
einfache Mehrheit XXIV 06.12.2012
Gesetz
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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