Erweiterung des Gleichbehandlungsschutzes und strukturelle Reformen
Ministerialentwurf vom 29.08.2012Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Gleichbehandlungsgesetz um Religion, Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung, führt neue Entschädigungs- und Fristregelungen ein und schafft strukturelle Änderungen bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie einen jährlichen Dialog mit NGOs.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz8/30/2012XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Bundeskanzler muss jährlich mindestens einmal einen Dialog mit NGOs führen, die sich für Gleichbehandlung einsetzen.
- Die Definition von „Berufsberatung, Berufsausbildung, Weiterbildung und Umschulung“ wird auf alle Formen und Ebenen ausgeweitet.
- Bei Stellenanzeigen muss das Mindestentgelt angegeben werden, wenn kein Kollektivvertrag oder gesetzliches Mindestgehalt gilt.
- Das erweiterte Diskriminierungsverbot gilt für den Zugang zu Gütern, Dienstleistungen und Wohnraum, sofern die Bundeskompetenz besteht.
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