Überleitung des Pensionsfonds der Ziviltechniker in die gesetzliche Sozialversicherung
Ministerialentwurf vom 05.09.2012Zusammenfassung
Der Entwurf überträgt das Vermögen des Pensions‑ und Sterbekassenfonds der Ziviltechnikerkammer an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, bindet Ziviltechniker ab 1. Jänner 2013 in die Pflichtversicherung nach dem FSVG und löst die alten Wohlfahrtseinrichtungen bis Ende 2013 auf.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/6/2012XXIV
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Die Bundes‑Architekten‑ und Ingenieurkonsulentenkammer muss bis spätestens 31. Dezember 2013 das realisierte Vermögen des Pensionsfonds an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft überweisen.
- Der Pensionsfonds wird nach vollständiger Vermögensübertragung aufgelöst; die Beitragspflicht endet am 31. Dezember 2012. Der Sterbekassenfonds wird zum 31. Dezember 2013 aufgelöst und das verbleibende Kapital wird anteilig an die beitragspflichtigen Mitglieder ausbezahlt.
- Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker werden ab dem 1. Jänner 2013 pflichtversichert in die Sozialversicherung für freiberuflich Selbständige (FSVG) aufgenommen; die bisherigen Fondsleistungen werden durch „besondere Pensionsleistungen“ ersetzt, deren Höhe nach dem Statut der Wohlfahrtseinrichtungen ermittelt wird.
- Der Unterstützungsfonds des Ziviltechnikerkammergesetzes wird so angepasst, dass er nur noch dann Geldleistungen gewährt, wenn keine Ansprüche aus der Pensionsversicherung nach dem FSVG oder GSVG bestehen – damit Doppelzahlungen vermieden werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.