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Grundbuchsgebühren‑Novelle 2013 – einheitliche Bemessungsgrundlage und neue Zahlungsoptionen
Ministerialentwurf vom 16.09.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Gerichts‑ und Grundbuchgebührensystem: Gebühren werden künftig nach dem Verkehrswert bemessen, mit Ausnahmen für enge Familien‑ und Betriebsübertragungen; Zahlungsmodalitäten werden modernisiert.
Bundesministerium für Justiz9/17/2012XXIV
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Die Eintragungsgebühr wird künftig nach dem Verkehrswert des Rechts bemessen, nicht mehr nach dem Einheitswert.
  • Für enge familiäre oder betriebliche Übertragungen wird die Bemessungsgrundlage auf maximal 30 % des Verkehrswerts begrenzt (dreifacher Einheitswert).
  • Bei verspäteter Zahlung wird ein pauschaler Mehrbetrag von 20 € erhoben; bei erfolgreichem Abbuchungs‑Einzug reduziert sich die Gebühr um weitere 20 €.
  • Gebühren können per Bank‑/Kreditkarte, Überweisung, Bareinzahlung oder automatischer Abbuchung bezahlt werden.
Regierungsvorlage
Grundbuchsgebührennovelle (GGN)
einfache Mehrheit XXIV 05.12.2012
Gesetz
Image of politician Karl Beatrix, Mag. Dr.

Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Justiz
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