Gleichbehandlung in Versicherungsverträgen – Unisex‑Regel & Behinderten‑Schutz
Ministerialentwurf vom 20.09.2012Zusammenfassung
Der Entwurf führt eine geschlechtsneutrale "Unisex‑Regel“ und ein Diskriminierungsverbot für Menschen mit Behinderungen im Versicherungsrecht ein, legt Offenlegungspflichten fest und schafft Sonderregelungen für Zahlungen und Verbandsklagen.Bundesministerium für Justiz9/21/2012XXIV
Versicherungswesen
Schwerpunkte
- Einführung einer geschlechtsneutralen "Unisex‑Regel", die verhindert, dass Prämien oder Leistungen zwischen Männern und Frauen unterschiedlich ausfallen.
- Verbot, Versicherungsnehmer wegen einer Behinderung abzulehnen, zu kündigen oder mit höheren Prämien zu belasten – Ausnahmen nur bei nachweislich höherem Risiko durch den Gesundheitszustand.
- Versicherer müssen die statistischen Daten oder das medizinische Wissen offenlegen, das die Berechnung von Prämienzuschlägen wegen Behinderung begründet.
- Die Unisex‑Regel gilt nicht für betriebliche Kollektivversicherungen, dort bleibt die bisherige Praxis bestehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.