Umsetzung der EU‑Entscheidung 2009/750/EG im Bundesstraßen‑Mautgesetz
Ministerialentwurf vom 25.09.2012Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundesstraßen‑Mautgesetz, um die EU‑Entscheidung 2009/750/EG umzusetzen: Er führt eine Registrierung für europäische EETS‑Anbieter, ein öffentliches Register und eine Schlichtungsstelle ein, regelt die vorläufige Zuordnung von Fahrzeugen zu Mauttarifgruppen und schafft neue Verwaltungsstrafen bei fehlendem Emissionsnachweis.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/26/2012XXIV
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Mautdienstanbieter mit Sitz in Österreich müssen sich beim Bundesminister für Verkehr registrieren, sofern sie nicht bereits in einem anderen EU‑Staat registriert sind.
- Der Bundesminister führt ein öffentliches Register, in dem alle registrierten Anbieter und die zugehörigen Mautstrecken aufgeführt werden.
- Für die Nutzung der Schlichtungsstelle ist ein Pauschalentgelt von 20 000 € (inkl. MwSt.) zu entrichten; das Entgelt wird jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst.
- Fahrzeughalter können sich vorübergehend einer Tarifgruppe zuordnen, indem sie die EURO‑Emissionsklasse deklarieren; der Nachweis muss innerhalb einer festgesetzten Frist nachgereicht werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.