Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Abfallwirtschaftsgesetz, um die EU‑Schrott‑Verordnung umzusetzen: Zuständige Behörde wird festgelegt, Konformitätserklärungen werden verpflichtend, Bußgelder erhöht und neue Kontrollbefugnisse für Polizei und Zoll geschaffen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/4/2012XXIV
Abfall
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
- Die Verweise auf die alte Tierische‑Nebenprodukte‑Verordnung werden durch die neue EU‑Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ersetzt.
- Der Hinweis auf Art. 6 Abs. 2 der EU‑Abfallrahmenrichtlinie wird in § 5 Abs. 1 aufgenommen, um das EU‑Schrott‑Ende‑der‑Abfalleigenschaft zu verankern.
- Der Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird als zuständige Behörde für die Anwendung aller EU‑Abfallende‑Verordnungen festgelegt.
- Bei Anträgen von Bundespolizei oder Zoll können Feststellungsbescheide innerhalb von fünf Werktagen erlassen werden.
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