Einrichtung des Bundesfinanzgerichts und Anpassung der Finanzgesetze
Ministerialentwurf vom 04.10.2012Zusammenfassung
Das FVwGG 2012 etabliert das Bundesfinanzgericht, definiert seine Zuständigkeiten, Organisation, Verfahren und ändert mehrere Finanz‑ und Zollgesetze, um das neue Gerichtssystem zu integrieren.Bundesministerium für Finanzen10/5/2012XXIV
Finanz
Schwerpunkte
- Das Bundesfinanzgericht entscheidet über Beschwerden in Steuer‑ und Finanzstrafangelegenheiten, die von den Bundesabgaben‑ oder Finanzstrafbehörden unmittelbar bearbeitet werden.
- Der Sitz des Gerichts ist in Wien; Außenstellen gibt es in Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg.
- Das Gericht besteht aus Präsident, Vizepräsident und weiteren Richtern; deren Ernennung erfolgt über den Personalsenat.
- Fachkundige Laienrichter werden von den gesetzlichen Berufsvertretungen entsandt, müssen österreichische Staatsbürger sein und mindestens 25 Jahre alt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.