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Eisenbahn‑Beförderungs‑ und Fahrgastrechtegesetz (EisbBFG)
Ministerialentwurf vom 08.10.2012

Zusammenfassung

Das Eisenbahn‑Beförderungs‑ und Fahrgastrechtegesetz regelt die Rechte von Bahn‑Fahrgästen, Entschädigungen bei Verspätungen, Beförderungspflichten, Informations‑ und Erstattungs­pflichten sowie die Einrichtung eines Fahrgastbeirats und einer Aufsichts‑ bzw. Schlichtungsstelle (Schienen‑Control GmbH).
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/9/2012XXIV
Schienentransport

Schwerpunkte

  • Die EU‑Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 gilt für alle Beförderungen von Fahrgästen auf Haupt‑ und Nebenbahnen, ausgenommen ist der reine Stadtverkehr.
  • Inhaber von Jahreskarten erhalten einmal pro Jahr eine Entschädigung, wenn der Pünktlichkeitsgrad von mindestens 95 % nicht erreicht wird; die Entschädigung beträgt mindestens 10 % des jeweiligen Fahrpreises.
  • Tarife und Beförderungsbedingungen (inkl. Entschädigungsregeln) müssen den Schienen‑Control GmbH vor der Veröffentlichung zur Kontrolle vorgelegt werden.
  • Fahrgäste, Verbände und Gebietskörperschaften können Beschwerden zu Fahrgastrechten und Beförderungsbedingungen bei der Schienen‑Control GmbH einreichen; diese versucht zunächst eine einvernehmliche Lösung.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Reform des Eisenbahnbeförderungsrechts und der Fahrgastrechte
einfache Mehrheit XXIV 31.01.2013
Gesetz
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 64

SPÖ

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
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